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Verwirrung um den neuen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung ab 01.01.2025
Für alle, die den Sachkundenachweis für Hunde laut §11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) für große Hunde ablegen müssen und sich für die Vorbereitung die Fragebögen herunterladen möchten, kann es seit Anfang dieses Jahres unter Umständen etwas Verwirrung geben. Daher möchte ich euch hier über die aktuelle Lage informieren, und die mögliche Verwirrung hoffentlich etwas zu verringern 😉.
Rechtsgrundlage:
Da sich nicht alle schon mit den Rechtsvorschriften befasst haben dürften oder befassen mussten, vorab kurz zum rechtlichen Rahmen.
Laut LHundG NRW müssen alle Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm und/oder einem Gewicht ab 20 kg (40/20 Regel) ordnungsbehördlich gemeldet werden (§11 Abs. 1). Für diese ordnungsbehördliche Meldung muss u.a. die Sachkunde nachgewiesen werden (§11 Abs. 2). Diesen Sachkundenachweis kann man bei vielen Tierärzten und bei allen vom LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) anerkannten Sachverständigen machen. Die Sachverständigen dürfen darüber hinaus auch die Sachkundeprüfung für Hunde laut §10 LHundG (Hunde bestimmter Rassen) abnehmen.
Der aktuelle Stand:
Es gibt einen Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (TÄKWL), der quasi als Standard für die Sachkundeprüfungen dient(e) und von (fast) allen Tierärzten und Sachverständigen so verwendet wurde. Es war zwar auch möglich einen eigenen Fragenkatalog zu entwerfen und sich genehmigen zu lassen, den Aufwand hat jedoch kaum jemand betrieben. Der Fragenkatalog war mittlerweile etwas in die Jahre gekommen und immer wieder in der Kritik, da einige Punkte veraltet waren oder mittlerweile kritisch gesehene Erziehungsmethoden enthalten waren oder nicht ausreichend als falsch dargestellt wurden.
Die Neuerungen:
Die TÄKWL hat sich dieser Kritik offensichtlich angenommen und einen neuen Fragenkatalog entworfen in dem Fehler behoben, Fragen angepasst und neue Fragen ergänzt wurden. Den neuen Fragenkatalog stellt die TÄKWL auch wieder zum Download zur Verfügung. Auf den Seiten der TÄKWL (und auch der Tierärztekammer Nordrhein) wird angegegeben, dass der neue Fragenkatalog ab 01.01.2025 gilt und ab 01.03.2025 verpflichtend ist.
Der neue Fragenkatalog ist in 20 Themenbereiche unterteilt, zu denen es dann jeweils meist 10 Fragen gibt. Es ist wie bisher ein Multiple Choice Test. Es gibt bei jeder Frage bis zu 4 mögliche Antworten, von denen eine, zwei, drei oder alle vier korrekt sein können. Der von der TÄKWL zur Verfügung gestellte Fragenkatalog ist nun nicht mehr in Fragebögen aufgeteilt oder sortiert, sondern nur nach den 20 Themenbereichen. Jeder Prüfer muss sich auf dieser Basis daher nun selbständig entsprechende Fragebögen erstellen.
Einordnung und Kritik:
Zunächst einmal ist es zu begrüßen, dass es nun überarbeitete Fragen gibt, die auf einem aktuellen Stand bezüglich rechtlicher Rahmenbedingungen und moderner Erziehungsmethoden sind. Gut möglich, dass sich auch hier noch der ein oder andere Fehler oder eine Ungenauigkeit eingeschlichen hat, insgesamt ist der neue Fragenkatalog aber positiv zu bewerten. Es kommt allen zugute, dass die TÄKWL sich die Arbeit gemacht hat, diesen Fragenkatalog damals zu erstellen und nun zu überarbeiten.
Ich musste bei meinem Antrag auf Zulassung als Sachverständiger u.a. einen Fragenkatalog einreichen und habe natürlich (auch auf Empfehlung des LANUV) diesen Fragenkatalog eingereicht und keinen eigenen entworfen, was mir (und auch dem LANUV) viel Arbeit gespart hat.
Doch leider gibt es auch einige Probleme, die meist eher mit der etwas (aus meiner Sicht) schwammigen Rechtslage und mangelnder Kommunikation als mit den Inhalten zu tun haben.
- Bei vielen Tierärzten stehen seit 01.01.2025 die neuen Fragen zum Download bereit. Die Sachverständigen haben davon aber nichts erfahren, da die TÄKWL für die Sachverständigen nicht zuständig ist. Leider hat die TÄKWL wohl auch das LANUV nicht informiert, weshalb auch das LANUV keine Info an die Sachverständigen rausgeben konnte und übrigens auch nicht gemusst hätte (ist erstmal nur Sache der TÄK). Anfang des Jahres hatte ich eine Sachkundeprüfung und der Prüfling hatte sich schon mit den neuen Fragen (von der Homepage seines Tierarztes) vorbereitet, ich habe ihm aber noch die alten Fragen vorgelegt (warum das übrigens auch in Zukunft noch korrekt ist, dazu gleich mehr). Das hat natürlich für einige Verwirrung gesorgt.
- Der neue Fragenkatalog gliedert sich in 20 Themenbereiche. Laut DVO (Durchführungsverordnung) zum LHundG sind aber 5 Themenbereiche abzuprüfen. Warum die TÄKWL ohne Notwendigkeit 20 neue Bereiche erfindet, weiß nur die TÄKWL selbst. Man könnte nun annehmen, dass es sich nur um eine detailliertere Aufteilung der 5 Themenbereiche handelt und dann die 20 Bereiche nur den 5 DVO-konformen Bereichen zugeordnet werden müssten. Leider ist das aber nicht immer eindeutig möglich. Es muss also jede einzelne Frage den 5 Bereichen der DVO zugeordnet werden.
- Durch die neuen Themenbereiche würde ich erwarten, dass in Zukunft viele Fragen nicht den korrekten Punkten der DVO zugeordnet werden, da jeder einzelne Prüfer die Bögen ja individuell zusammenstellen muss und da Interpretationsunterschiede oder Fehler wahrscheinlich sind. Wie schlimm das dann wird, weiß keiner. Streng genommen werden die Prüfungen dadurch aber eher angreifbar, zugegebenermaßen eine eher theoretische Gefahr, aber bei einer Prüfung auf Basis eines Landesgesetzes würde ich schon höhere Rechtsicherheit erwarten.
- Der bisherige Fragenkatalog ist rechtlich nach wie vor gültig. Auch wenn die Tierärztekammern auf ihren Homepages zum neuen Fragenkatalog schreiben „verpflichtend ab 01.03.2025“, so gilt das nur kammerintern und somit für die Tierärzte, aber hat (zumindest bisher) keine sonstige rechtliche Relevanz. Alle Sachverständigen müssen zunächst den Fragenkatalog verwenden, den sie für die Anerkennung beim LANUV eingereicht haben und der genehmigt wurde. Es wird vom LANUV sicher keine Probleme geben, wenn Sachverständige ihren Fragenkatalog entsprechend den neuen Fragen anpassen. Im Gegenteil wurde mir sogar empfohlen dies zu tun, was ja auch Sinn macht, da viele Fehler behoben wurden. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass der alte Fragenkatalog genehmigt wurde und somit nach wie vor verwendet werden darf (und ganz pingelig und streng interpretiert sogar verwendet werden muss). Eigentlich hätte die TÄKWL sich auch die Änderungen genehmigen lassen müssen, da der Fragenkatalog ja wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Regelung ist. Aber das ist dann wohl eher Politik, dass sich ein großer Verband darüber hinwegsetzen kann. Hier aber auch noch mal der Hinweis, dass alle froh sein müssen, dass die TÄKWL die Überarbeitung vorgenommen hat, nur damit da keine Missverständnisse aufkommen 😉.
Was bedeutet das für euch?
In Zukunft gehe ich davon aus, dass sich der neue Fragenkatalog als neuer Standard durchsetzen wird. Im Moment werdet ihr aber noch auf Fragen aus beiden Varianten stoßen und für euch ist wichtig zu wissen: Beide sind rechtskonform.
Für die Vorbereitung nach altem Muster gibt es die Fragebögen so, wie sie auch bei der Prüfung ausgehändigt werden, also meist 5 Fragen aus jedem DVO-Bereich je Fragebogen.
Nach neuem Muster sind die Fragen für die Vorbereitung nach den 20 Themenbereichen sortiert und in der Prüfung werdet ihr die Fragen dann individuell zusammengestellt erhalten.
Am besten fragt ihr vor der Prüfung, welche Variante der Prüfer verwendet. Die Tierärzte werden natürlich die neuen Fragen verwenden und ab 01.03.2025 laut Kammervorgabe ja sogar müssen. Viele Sachverständige werden aber vermutlich noch den alten Fragenkatalog nutzen.
Wie werde ich vorgehen?
Ich werde, sobald ich mir neue Fragebögen zusammengestellt habe, den neuen Fragenkatalog verwenden. Ich persönlich halte die Fehlerbehebung und Überarbeitung der Fragen für wichtiger als die eindeutige Zuordnung zu den DVO-Bereichen (die ja trotzdem immer noch möglich ist, halt nur mühsamer).
Auf Wunsch werde ich aber den alten Fragenkatalog bereithalten, damit alle, die sich damit vorbereitet haben, faire Bedingungen haben.
Ich hoffe ich konnte etwas zur Aufklärung über das Durcheinander bezüglich der Sachkundeprüfung beitragen.
Euer Christian